

Rechtsanwaltskanzlei
Thomas Nitzsche
Was können wir für Sie tun?
Wir beraten und vertreten Sie gern in einem breiten Rechtsgebietsspektrum,
insbesondere in den Bereichen:
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Erbrechts-/ Nachlassangelegenheiten
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Scheidungsverfahren und Folgesachen (Umgangs- und Sorgerecht, Zugewinn)
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Immobilien- und Mietrecht
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Versicherungsrecht
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Baurecht
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Verwaltungs- und Kommunalrecht
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Strafrecht sowie Gewaltschutzverfahren
Da oftmals das eigentliche Rechtsproblem des/der Mandanten durch Fachgebietsüberlagerung bzw. -Gewichtung einem anderen Fachgebiet zuzuordnen ist, ist die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen auf dem sich dann tatsächlich ergebenden rechtlichen Gebiet ebenso gewährleistet.
Deshalb wenden Sie sich bitte mit Ihrem Begehren vertrauensvoll an uns, entweder durch direkten Anruf oder nutzen Sie das u. a. Kontaktformular.
Wir setzen uns umgehend mit Ihnen in Verbindung!
Ius vigilantibus scriptum est.
(Das Recht ist für die Wachsamen geschrieben.)
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